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NTS Architektur und Ingenieurbüro Berlin

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Wertermittlung von Immobilien

Wertermittlung für Gebäude / HäuserWas ist ein Verkehrswert?

Der Verkehrswert von Grundstücken und die Verfahrensweisen, die zu seiner Ermittlung führen, sind durch den Gesetzgeber, durch Gesetzgebung und in Vorschriften definiert:

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. ( § 194 BauGB).

Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind das Vergleichswertverfahren (§§ 13, 14 WertV), das Ertragswertverfahren ( §§ 15 bis 20 WertV), das Sachwertverfahren (§§ 21 bis 25 WertV) oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Der Verkehrswert ist aus dem Ergebnis des herangezogenen Verfahrens unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt (§ 3 Abs. 3 WertV) zu bemessen. Sind mehrere Verfahren herangezogen worden, ist der Verkehrswert aus den Ergebnissen der angewandten Verfahren unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit zu bemessen.(§ 7 WertV).

Zur korrekten Anwendung der normierten Verfahren zur Wertermittlung bedarf es neben der Kenntnis der Verfahrensvorschriften auch

  • der sorfältigen Recherche der Basisdaten,
  • der Auseinandersetzung mit Kommentaren und Fachliteratur,
  • der richtigen Verfahrenswahl,
  • der ständigen Fort- und Weiterbildung.

Wir erstellen Verkehrswertgutachten für folgende Objektarten:

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbe-, Industrieobjekte und Grundstücke
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Unbebaute Grundstücke

Für folgende Zwecke:

  • Kauf- und Verkaufsüberlegungen
  • Vermögens- und Erbauseinandersetzungen (Zugewinn, Pflichtteil etc.)
  • Steuerliche Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt
  • Beleihungszwecke
  • Schiedsgutachten
  • Fachliche Beratung bei Verkaufs- und Kaufverhandlungen
  • Ermittlung von Grundstücksbelastungen, wie z. B. Erbbau-, Wohnungs-, Wegerechte, Nießbrauch, Überbau, Leibrenten usw.
  • Mietverhandlungen
  • Mietstreitigkeiten
  • Mieterhöhungsbegehren und Mietpreisbestimmungen
  • Schiedsgutachten etc.

Unsere Auftraggeber sind:

  • Privatpersonen
  • Anwalts- und Steuerkanzleien
  • Unternehmen und Gesellschaften
  • Gerichte (Vollstreckungs-, Familien-, Nachlaßgerichte usw.)
  • Banken und Versicherungen
  • Behörden Notwendige

Unterlagen für ein Verkehrswertgutachten:

  • Grundbuchauszug (beim Amtsgericht erhältlich)
  • Grundriss (Baureferat, Gemeinde)
  • Falls vermietet, Einnahmen-/Ausgabenaufstellung, Mietverträge (sofern vorhanden), Flächenberechnungen
  • Angaben über das Baujahr
  • Bei Eigentumswohnungen: Wohngeldabrechnung, Grundriss, Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, eventuell Teilungserklärung Notwendige

Unterlagen für ein Mietwertgutachten:

  • Angaben bezüglich des Baujahrs, Wohnungsgröße
  • Bisher bezahlte Mieten
  • Mietvertrag (bei Sammelgutachten einen typischen Vertrag und Verträge mit Besonderheiten)
  • Grundriss

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